Nichts ist für die Ewigkeit. Ungefähr so lassen sich auch viele Ehen beschreiben. Zwar gab es durchaus schöne Zeiten, die die Ehepartner miteinander verbracht haben, doch irgendwann merkt man, dass es so nicht mehr weitergehen kann. Es liegt grundsätzlich eine schlechte Stimmung in der Luft, es wird viel gestritten und vielleicht steckt sogar noch viel mehr dahinter, dass man einfach nicht mehr zusammenbleiben kann. Das kommt gar nicht mal so selten vor und eine Trennung ist dann nur allzu gut nachvollziehbar und meist sogar vernünftig. Doch nicht nur die Trennung ist dann vernünftig, sondern auch, die Ehe dann schlussendlich scheiden zu lassen.
Eine Scheidung ist kein Beinbruch und stellt kein Versagen dar. Ganz im Gegenteil, denn eine Scheidung kann endlich wieder Ruhe in das Leben der Ehepartner bringen und für einen klaren Schnitt sorgen. Nur so kann dann ein neuer Lebensabschnitt wirklich beginnen, wenn alles richtig abgeschlossen ist. Bevor es aber zur Scheidung kommen kann, muss ein Scheidungsantrag gestellt werden und auch davor gibt es noch Dinge, die beachtet werden müssen. Ausführliche Informationen und Preise finden Sie hier.
Erst die Trennung, dann die Scheidung
Wenn man merkt, dass man mit seinem Ehepartner einfach nicht mehr zusammenbleiben kann, dass diese Ehe nicht mehr zu kitten ist, dann muss man konsequenterweise auch einen Schlussstrich ziehen. Selbst wenn dieser Schlussstrich auch mit Schmerzen verbunden ist, weil man schließlich auch eine schöne Zeit zusammen hatte, ist es oft die bessere Wahl, als noch weiter unglücklich zu sein. Zumal eine Ehe, die beispielsweise nur noch auf der Streitebene geführt wird, auch an den Nerven zerrt und viel Stress bedeutet. Eine Trennung ist dann ein vernünftiger Schritt, um einen Cut einzuleiten. Wenn man vorhat, sich scheiden zu lassen, ist eine vorherige Trennung auch unabdingbar.
Denn es ist zwar möglich, den Scheidungsantrag sofort einzureichen, wenn man sich scheiden lassen möchte, doch das berühmte Trennungsjahr gibt es ja auch noch. So müssen verheiratete Menschen, die sich scheiden lassen möchten, zunächst das Trennungsjahr absolvieren, bevor ein Richter überhaupt ein Scheidungsurteil fällen kann. Nur in seltenen Ausnahmefällen, beispielsweise bei Misshandlung durch den anderen Ehepartner kann auf das Trennungsjahr verzichtet werden und eine Härtefallscheidung vollzogen werden. Das trifft auf die meisten Scheidungen jedoch nicht zu. Weitere Informationen zu dem Thema.
Den Fachanwalt für Familienrecht aufsuchen
Hat man sich dazu entschlossen, dass man die Ehe scheiden lassen möchte, dann ist der Gang zum Anwalt Pflicht. In Deutschland gilt für Scheidungsverfahren nämlich, dass eine anwaltliche Vertretung genommen werden muss. Außerdem kann auch nur der Anwalt bei Gericht den Scheidungsantrag einreichen. Ein Fachanwalt für Familienrecht ist im Scheidungsverfahren sicherlich eine gute Wahl, da dieser über die nötigen Erfahrungen besitzt, die bei Scheidungen von Vorteil sein können. Schließlich wird nicht jede Ehe einvernehmlich geschieden, was zur Folge hat, dass es noch viel Ärger und Streit geben kann, bis es endlich zur Scheidung kommt. Sind sich beide Ehepartner aber einig, dass die Ehe gescheitert ist und möchten beide die Scheidung, so können sie sich sogar noch den Anwalt teilen, um Kosten zu sparen.